AGB | GLASKÖNIG
top of page

Allgemeine Geschätfsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GLASKÖNIG – Exklusive Glasarbeiten
Inhaber: Robert König
Ramsbergstraße 60, 71111 Waldenbuch
Telefon: 0171‑9642105 · 07157‑7054322
E-Mail: info@derglaskoenig.de

​

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermessung, Planung, Lieferung und Montage von Glasduschanlagen und weiteren Glasbauelementen zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht in einzelnen Klauseln differenziert wird.
(3) Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie technische Normen, insbesondere DIN EN 12150, DIN EN 572 und die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

​

§ 2 Vertragsschluss (1) Sonderanfertigungen nach individuellem Aufmaß sind speziell für den jeweiligen Auftraggeber konzipierte und herzustellende Einzelstücke, die ausschließlich auf Basis der individuellen Maße, Wünsche und baulichen Gegebenheiten gefertigt werden. Es handelt sich um Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist. Sie sind daher gemäß §â€¯312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Nach erfolgtem Aufmaß sowie schriftlicher Auftragserteilung werden die erforderlichen Bauteile unverzüglich zur individuellen Fertigung in Auftrag gegeben. Eine Stornierung oder Änderung ist nur innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Auftragserteilung möglich. Danach ist der Auftrag unwiderruflich und bindend. Sie sind nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Nach erfolgter Aufmaß- und Auftragserteilung gehen diese umgehend in die Fertigung und können nur innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Auftragserteilung storniert werden. Danach ist eine Stornierung oder Änderung ausgeschlossen.

​

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige weitere durch den Verzug entstehende Schäden (§ 288 BGB).

​

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Leistungsausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die schriftliche Mitteilung über alle im Montagebereich befindlichen Versorgungsleitungen wie Stromleitungen, Wasserleitungen, Heizungsleitungen, Kaminschächte, Lüftungskanäle oder sonstige relevante bauliche Gegebenheiten (§ 241 Abs. 2 BGB).
(2) Unterbleibt diese Mitteilung, ist jegliche Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (§ 276 BGB).

​

§ 5 Technische Eigenschaften und Glasqualität
(1) Gläser unterliegen produktionstechnischen Toleranzen. Abweichungen in Farbton, Struktur, Maßhaltigkeit, Planität oder vereinzelte Einschlüsse und Schlieren sind innerhalb der DIN-Normen zulässig und stellen keinen Sachmangel dar (§ 434 Abs. 2 BGB).
(2) Der ESG-Stempel wird produktionsbedingt aufgebracht und kann in Position und Ausführung variieren. Eine optische Beeinträchtigung hierdurch stellt keinen Mangel dar.

 

§ 6 Glasduschen
(1) Unsere Glasduschen entsprechen dem anerkannten Stand der Technik gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken in Deutschland. Aufgrund der konstruktionsbedingten Offenheit solcher Systeme kann eine vollständige Spritzwasserdichtigkeit jedoch technisch nicht vollständig gewährleistet werden (§ 434 Abs. 3 BGB).
(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Funktionalität hinsichtlich Wasserdichtigkeit von der baulichen Umgebung, den Duschgewohnheiten sowie der Montageausführung abhängt. Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.

​

§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelhaftung (§§ 433 ff. BGB).
(2) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben erkennbare Mängel spätestens binnen sieben (7) Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Bei unterlassener Rüge gilt die Ware als genehmigt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen zwei Jahre gegenüber Verbrauchern (§ 634a BGB) und ein Jahr gegenüber Unternehmern, sofern keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.
(4) Bei Kundendiensteinsätzen oder Demontagen bestehender Anlagen weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass es im Rahmen der Arbeiten zu Schäden an vorhandenen Bauelementen – insbesondere Fliesen – kommen kann, sofern diese verklebt oder verspannt montiert wurden oder sich in altersbedingtem Zustand befinden. Solche Beschädigungen gelten nicht als Mangel, sofern sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

​

§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen (§ 276 BGB).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden (§ 280 BGB).
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt (§ 309 Nr. 7a BGB).

​

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Auftragnehmers (§ 449 BGB).

​

§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (§§ 3, 4 EGBGB).
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Böblingen vereinbart (§ 38 ZPO).
(3) Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt (§ 306 BGB). Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

bottom of page